Formulare für die Oberstufe

Erkrankungen und Beurlaubung von Oberstufenschüler*innen

Hinweise für Oberstufenschüler*innen

  1. Bei Erkrankung ist die Schule bereits am Erkrankungstag bis spätestens 9.00 Uhr per Fax (08122/90994-8033), telefonisch (Tel: 08122/90994-0) oder per Elternportal zu verständigen.
     
  2. Die telefonische Krankheitsmeldung entbindet die/den Schülerinnen und Schüler nicht davon, der Schule innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Krankheitsmeldung (vg. § 37 Abs. 1 GSO) nachzureichen.
    Bei Attestpflicht ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
    Ist am Krankheitstag eine Schulaufgabe angesetzt, so ist stets ein ärztliches Attest (vorgefertigtes Formular der Schule, s. o.) innerhalb von 3 Tagen dem betroffenen Kursleiter zur Abzeichnung vorzulegen. Anschließend ist das Attest im Sekretariat abzugeben.
  3. Beurlaubungen müssen mindestens drei Tage vor dem betreffenden Termin durch die Schulleitunggenehmigt werden. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  4. Entlassungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Entlassung – von den Erziehungsberechtigten unterschrieben – an die Schule schnellstmöglich zurückzuleiten.

Die Punkte 1 und 2 müssen von den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden, sonst gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.