Formulare für die Oberstufe
Erkrankungen und Beurlaubung von Oberstufenschüler*innen
Hinweise für Oberstufenschüler*innen
- Bei Erkrankung ist die Schule bereits am Erkrankungstag bis spätestens 9.00 Uhr per Fax (08122/90994-8033), telefonisch (Tel: 08122/90994-0) oder per Elternportal zu verständigen.
- Die telefonische Krankheitsmeldung entbindet die/den Schülerinnen und Schüler nicht davon, der Schule innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Krankheitsmeldung (vg. § 37 Abs. 1 GSO) nachzureichen.
Bei Attestpflicht ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Ist am Krankheitstag eine Schulaufgabe angesetzt, so ist stets ein ärztliches Attest (vorgefertigtes Formular der Schule, s. o.) innerhalb von 3 Tagen dem betroffenen Kursleiter zur Abzeichnung vorzulegen. Anschließend ist das Attest im Sekretariat abzugeben. - Beurlaubungen müssen mindestens drei Tage vor dem betreffenden Termin durch die Schulleitunggenehmigt werden. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Entlassungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Entlassung – von den Erziehungsberechtigten unterschrieben – an die Schule schnellstmöglich zurückzuleiten.
Die Punkte 1 und 2 müssen von den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden, sonst gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.