Schulbesuch im Ausland / Einzelaustausch
Für eine längere Zeit eine Schule im Ausland zu besuchen und während dieser Zeit bei einer Gastfamilie zu wohnen, dabei Sprache, Kultur und viele neue Menschen kennen zu lernen – davon träumen viele Schülerinnen und Schüler.
Solch ein Auslandsschulbesuch ist sicherlich in vielerlei Hinsicht sehr gewinnbringend, da nicht nur die Sprachkenntnisse verbessert werden. Ein solcher Aufenthalt ist auch in sozialer und persönlicher Hinsicht bereichernd, nicht zuletzt, weil er durchaus auch einige psychosoziale Herausforderungen bereithält, die es zu meistern gilt. Eine gewisse Reife und Urteilsfähigkeit sowie Offenheit und Selbstständigkeit sind daher wichtige Eigenschaften, die die Jugendlichen mitbringen sollten. Zudem sollte man auch den Wiedereinstieg nach einem solchen Schulbesuch im Ausland fest im Blick haben, denn schließlich will man ja auch schulisch davon profitieren und nicht dadurch den Anschluss verlieren.
Daher sind für einen Schulbesuch im Ausland neben den genannten persönlichen und sozialen Kompetenzen grundsätzlich auch ein gutes, stabiles Notenbild sowie grundlegende sprachliche Fähigkeiten, die schon am Anfang des Auslandsaufenthaltes eine gewinnbringende Teilnahme am Unterricht erlauben, nötig.
Neben diesen persönlichen Voraussetzungen müssen aber auch noch einige schulische Vorgaben bzgl. eines Schulbesuchs im Ausland berücksichtigt werden.Daher ist als erster Schritt bei konkretem Interesse an einem Schulbesuch im Ausland ein Beratungsgespräch bei Frau Leeb zu vereinbaren.
Ein erster Überblick über wichtige Informationen findet sich unten. Im Folgenden wird mehrmals aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 (Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135) zitiert, welche unter Punkt 4 die Regelungen zum Einzelaustausch darstellt ( KWMBl. 2010/5 S. 71 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de).
Zahlreiche Organisationen und Agenturen bieten Programme an, die verschieden lange Aufenthalte zum Schulbesuch in allen möglichen Ländern der Erde anbieten, ein in der Tat grenzenloses Angebot. Nicht jedes Programm ist für jede und jeden gleichermaßen geeignet und man sollte sich sorgfältig überlegen, was für einen selbst im Rahmen der schulischen Vorgaben sinnvoll und am besten geeignet ist. Die Schule kann und will keinerlei Empfehlungen für eine bestimmte Organisation geben. Eine Internetrecherche oder auch der Besuch einer der Messen zum Thema Schulbesuch im Ausland, die auch in München regelmäßig stattfinden, kann bei der Auswahl einer seriösen Organisation helfen.
Eine erste gute Anlaufstelle ist jedoch bestimmt der Bayerische Jugendring (www.bjr.de: See the World).Auch auf der Homepage des Deutsch-Französischen Jugendwerks (Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)) sowie des Bayerischen Kultusministeriums (Schüleraustausch | International | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)) findet man wertvolle Informationen zu einer Vielzahl an Programmen, z. B. zum Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“ (Partnerprogramme). Ein weiteres interessantes Stipendienprogramm ist das Parlamentarische Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/ppp).
Was muss ich unternehmen und beachten, wenn ich für einen gewissen Zeitraum eine Schule im Ausland besuchen möchte?
Erster Schritt: Verpflichtendes Beratungsgespräch bei Frau Leeb:
Interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich zunächst bei StRin S. Leeb und vereinbaren einen verpflichtenden Beratungstermin. Im Rahmen dessen können Informationen über die Möglichkeiten sowie die zu berücksichtigenden schulischen Vorgaben und Regelungen bezüglich eines Schulbesuchs im Ausland eingeholt werden. Dazu gibt es u. a. jeden ersten Montag des Monats in der 7. Stunde Beratungstermine (bitte Voranmeldung über Teams bei Frau Leeb).
Vorüberlegungen:
- Der günstigste Zeitpunkt für einen Schulbesuch im Ausland ist nach der 10. Jahrgangsstufe.
- Prinzipiell sind verschiedene zeitliche Modelle möglich, die verschiedene Konsequenzen bzgl. des Vorrückens bzw. der Schullaufbahn nach sich ziehen (s. unten). Hier ist es unabdingbar, im Vorfeld genaue Informationen einzuholen und diese bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
- Die maximale Beurlaubungsdauer beträgt 12 Monate.
- Während der Kursphase (Q12 und Q13) ist kein Schulbesuch im Ausland möglich:
„Die vier Ausbildungsabschnitte in der gymnasialen Oberstufe sind in jedem Fall zu durchlaufen. Eine Übernahme ausländischer Leistungsbewertungen ist nicht möglich; eine Einzelaustauschmaßnahme nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 11 scheidet daher aus.“
(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135)
Vorbereitung des Wiedereinstiegs: Für einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg nach dem Auslandsschulbesuch sind folgende Punkte schon im Vorfeld zu beachten:
- Die Schülerinnen und Schüler sind selbst für die Nachholung des versäumten Stoffes verantwortlich. Es empfiehlt sich, sich auf der Homepage des ISB (LehrplanPLUS - Gymnasium - Fachlehrpläne (bayern.de)) einen Überblick über die wichtigsten Lerninhalte der 11. Klasse zu verschaffen, um insbesondere in den Kernfächern am Ball zu bleiben und auf Grundlage dessen im Ausland geeignete Kurse zu belegen (die Belegung von drei Kernfächern, davon auf jeden Fall Mathematik und Englisch) ist verpflichtend).
- Lernende, die während der 11. Klasse im Ausland sein werden, müssen ein persönliches Beratungsgespräch mit dem künftigen Oberstufenkoordinator (Herr Nißl / Herr Mitschke) vereinbaren. Während des Aufenthaltes obliegt es den Lernenden, den Kontakt mit dem OSK zu halten. Bei Rückkehr ist das Unterrichtsangebot in der Kursphase des Korbinian-Aigner-Gymnasiums zu akzeptieren.
- Grundsätzlich sollten die Lernenden auch den Rat der Fachlehrkräfte der Kernfächer einholen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Module der ILV hinzuweisen: Diese können im Hinblick auf den Wiedereinstieg nach einem Auslandsaufenthalt in der 11. Jahrgangsstufe eine Vorentlastung bieten und somit sehr hilfreich sein. Für Informationen zur ILV steht StR Alexander Deuter zur Verfügung.
Weitere Schritte und Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrags auf Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland:
- Nach einem oder mehreren Beratungsgesprächen bei Frau Leeb bewerben sich die Lernenden um Teilnahme an einem Schüleraustauschprogramm einer seriösen Agentur oder organisieren den Auslandsschulbesuch privat. Auch während dieser Phase wird weiterhin Kontakt zu Frau Leeb gehalten.
- Dann wird der Beurlaubungsantrag (à Formular s. unten) gestellt. Voraussetzung für die Genehmigung des Beurlaubungsantrages zum Schulbesuch im Ausland ist u. a. die Erfüllung folgender Vorgaben:
„Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres beurlaubt werden, wenn während der Beurlaubung eine ausländische Schule regelmäßig besucht wird, die der von der Schülerin bzw. dem Schüler besuchten Schulart entspricht, und wenn die durch den Auslandsaufenthalt zu erwartenden Vorteile eindeutig überwiegen. Eine Bestätigung des Schulbesuchs durch die ausländische Schule ist erforderlich.“
(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135) - Eine Beurlaubung ist also an den regelmäßigen Besuch einer ausländischen Schule, die der eigenen Schulart entspricht, geknüpft. Zudem muss der Schulbesuch sowie die dabei erzielten Leistungen von der ausländischen Schule bestätigt werden. Diese Bestätigung ist unmittelbar nach Rückkehr im Original bei Frau Leeb vorzulegen.
- Eine Beurlaubung für Sprachferien oder touristische Reisen ohne Schulbesuch oder eine Beurlaubung ausschließlich in den Ferien des Gastgeberlandes ist somit nicht möglich.
Für die Bewerbung benötigte Dokumente:
Die für die Bewerbung benötigten Gutachten sind rechtzeitig und selbstständig über die jeweiligen Klassen- oder Fachlehrer einzuholen. Genehmigungen der Schule müssen frühzeitig bei Frau Leeb beantragt werden. Es ist zu beachten, dass alle benötigten Dokumente einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf erfordern, der dementsprechend eingeplant werden muss.
Antrag auf Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland:
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Beurlaubung/Vorrücken auf Probe ist umgehend und rechtzeitig bei Frau Leeb zu stellen (hierfür bitte das Formular unten verwenden). Zusätzlich zu diesem Formular muss eine Bestätigung der Organisation bzw. der Schule mit den genauen Daten des Schulbesuchs sowie der Adresse der Schule und der Gastfamilie vorgelegt werden. Nur dann ist eine Genehmigung des Antrags auf Beurlaubung möglich:
„Die bayerischen Schülerinnen und Schüler müssen vor Antritt des Auslandsaufenthalts gegenüber der abgebenden Schule in Bayern nachweisen, dass sie während des Auslandsaufenthalts als Gastschülerinnen bzw. -schüler an der ausländischen Schule aufgenommen werden.
Die zusätzliche aktive Beteiligung am Schulleben der Gastschule sollte Bestandteil des Auslandsaufenthalts sein.“
(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135)
Unfall- und Krankenversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler:
Wir verweisen auf folgende Punkte aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 zum Einzelaustausch:
„Während des Auslandsaufenthalts besteht kein Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung, weil eine Maßnahme des Einzelaustauschs keine Schulveranstaltung ist. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, ob ihre Krankenversicherung auch die Kosten einer Erkrankung im Ausland einschließlich eines eventuellen Rücktransports deckt, und sich die für das jeweilige Land notwendigen Bescheinigungen zu besorgen. Hinweise und Beratung erfolgen bei Krankheit der beurlaubten Schülerin bzw. des beurlaubten Schülers durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135)
Nach der Rückkehr: Die Jugendlichen melden sich umgehend nach Rückkehr am Tag des ersten Schulbesuchs persönlich bei Frau Leeb (Terminvereinbarung über Teams) und legen eine Bestätigung der ausländischen Schule über den Schulbesuch sowie die dort erbrachten Leistungen im Original vor. Zudem gilt Folgendes:
„Die Schülerin oder der Schüler verpflichtet sich, nach ihrer bzw. seiner Rückkehr in geeigneter Weise in der Klasse über ihre bzw. seine Erfahrungen zu berichten. […]
Beurlaubte Schülerinnen und Schüler können nach ihrer Rückkehr keine besonderen Vergünstigungen, insbesondere hinsichtlich des Lernstoffes, beanspruchen. Ein Schuljahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet, wenn die Zeit der Beurlaubung einen wesentlichen Teil eines Schuljahres umfasst hat. Eine Wiederholung der jeweiligen Jahrgangsstufe an der bayerischen Schule wird dann anzuraten sein, wenn zu erwarten ist, dass die entstehenden Lücken auf andere Weise nicht geschlossen werden können.
Für den Fall, dass eine beurlaubte Schülerin oder ein beurlaubter Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe eintreten will, ohne dafür die Vorrückungserlaubnis nach den bayerischen Bestimmungen zu besitzen, kann ihr oder ihm das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können. Das Verfahren bestimmt sich nach den Regelungen der jeweiligen Schulordnungen.“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010 Az.: I.6-5 S 4324-6.125 135)
Die Regelungen zum Vorrücken auf Probe werden von der GSO bestimmt (s. unten).
(Rück-)Besuch von Austauschschülerinnen und -schülern am KAG Erding:
Ein Antrag auf Aufnahme eines Gastschülers ist rechtzeitig im Vorfeld bei Frau Leeb zu stellen. Dabei müssen alle erforderlichen Daten angegeben werden. Die Schule erstellt u. a. einen individuellen Stundenplan für den Gast. Vor Beginn des ersten Schultages wird der Gastschüler bzw. die Gastschülerin persönlich bei Frau Leeb vorgestellt (à bitte rechtzeitig Termin über Teams vereinbaren). Im weiteren Verlauf wird er bzw. sie in schulischen Angelegenheiten von Frau Leeb betreut.
Fragen bzgl. der Schullaufbahn: Regelungen der GSO zum Vorrücken nach einem Schulbesuch im Ausland:
- Grundsätzlich gilt: Grundsätzlich gilt: Das Vorrücken auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe nach einem Schulbesuch im Ausland kann mit der Beurlaubung von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierfür ist zusätzlich eine Bestätigung der ausländischen Schule über den Unterrichtsbesuch und die dabei erzielten Leistungen unverzüglich nach der Rückkehr im Original bei Frau Leeb zwingend vorzulegen (vgl. GSO §35):
Vorrücken auf Probe nach GSO §35 (1):
Schülerinnen und Schülern, für die eine Vorrückungsentscheidung nicht getroffen werden kann, weil sie zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt waren, wird auf Antrag das Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gestattet, wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird. §31 Abs. 3 und 4 (GSO) gilt entsprechend.Laut GSO gelten bzgl. des Vorrückens auf Probe unterschiedliche Regelungen, je nachdem, welche Jahrgangsstufe im Ausland verbracht wurde:
- Bei Rückkehr in die 11. Jahrgangsstufe (d. h. wenn die 10. Jgst. im Ausland verbracht wird und auf Probe in die 11. Jgst. vorgerückt werden soll) gilt §31 GSO:
(3) 1Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember; sie kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden. 2DieLehrerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird. 3Zurückverwiesene Schülerinnen und Schüler gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler; dies gilt nicht im Fall des Abs. 1.
- Bei Rückkehr in die 12. Jahrgangsstufe (d. h. wenn die 11. Jgst. im Ausland verbracht wird und auf Probe in die 12. Jgst. vorgerückt werden soll) gilt §6 Abs. 5 GSO:
(5) 1Die in den Ausbildungsabschnitt 12/1 fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den nach Anlage 5 bzw. Anlage 6 belegungspflichtigen Kursen höchstens dreimal, darunter in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der verpflichtend zu belegenden fortgeführten Fremdsprache 1 höchstens einmal, weniger als 5 Punkte – in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt – als Halbjahresleistung erzielt hat. 2Die Leistungen im Fach Sport bleiben dabei unberücksichtigt, wenn es nicht als Leistungsfach belegt wird. 3Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig; bei nicht bestandener Probezeit wird die Schülerin oder der Schüler in die Jahrgangsstufe 11 zurückverwiesen.
- Latinum: Das Latinum wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben, wenn im Jahreszeugnis mindestens die Note 4 in Latein erreicht wurde. Schülerinnen und Schüler, die nicht Note 4 erreichen, haben dann grundsätzlich die Möglichkeit, am Ende der 11. Jahrgangsstufe das Latinum zuerkannt zu bekommen, wenn sie nun die Note ausreichend im Jahreszeugnis erzielt haben. Auch diese Regelungen sollten ggfs. bei der Planung eines Schulbesuchs im Ausland in der 10. oder 11. Jgst. berücksichtigt werden. Bei Fragen diesbezüglich sollten die entsprechenden Fachlehrkräfte frühzeitig kontaktiert und zu Rate gezogen werden.
Formular Beurlaubungsantrag
Erfahrungsberichte
Ein Auslandsjahr in den USA
Es kommt mir vor, als wäre es erst gestern gewesen, als ich mich für mein Auslandsjahr in den USA beworben habe. Die Zeit bis zu meinem Abflug verging wie im Flug und meine Aufregung stieg mit jedem Tag an. Tausende Fragen gingen mir durch den Kopf: Was würde mich erwarten? Wie wird die Schule sein? Wie könnten sich die Leute mir gegenüber verhalten? Ich (und vermutlich auch jeder andere Austauschschüler) kann mit Sicherheit sagen, dass es auf jeden Fall eine sehr lehrreiche Zeit ist, denn egal welche Erwartungen man hatte, es kommt doch irgendwie anders als gedacht.
Nach meiner Ankunft war natürlich alles erst einmal extrem spannend und aufregend für mich. Vor allem das Schulsystem unterscheidet sich stark von dem Schulsystem in Deutschland. Meine High School beginnt jeden Tag um 7.50 Uhr und endet um 15.00 Uhr. Allerdings habe ich pro Tag nur vier Schulfächer, die jeweils 90 Minuten dauern. Das Schuljahr selbst ist in 4 Viertel aufgeteilt und innerhalb dieser einzelnen Abschnitte wird man jeden Tag nach demselben Stundenplan unterrichtet. Am Ende eines Viertels schreibt man in jedem Fach seine “Final Exams”, eine Art End- oder Abschlussprüfung. Wenn man sich einem der Sport Teams anschließt, hat man nach der Schule noch Training oder man ist in einem anderen Club, der an der Schule angeboten wird, dabei. Meine Lehrer sind alle sehr freundlich und hilfsbereit und haben auch für persönliche Probleme oder Sorgen immer ein offenes Ohr.
Aber nicht nur mit meiner Schule, sondern auch mit meiner Gastfamilie hatte ich viel Glück. Zusammen mit einer französischen Austauschschülerin, mit der ich mich sehr gut verstehe, lebe ich in einer amerikanischen Familie. Auch meine Gasteltern und meine zwei Gastgeschwister sind sehr nett und versuchen, so viel es geht mit uns zu unternehmen (was wegen Covid-19 natürlich oft etwas schwierig ist). Auch den Wahlkampf live mitzuerleben war wirklich sehr spannend. Ich fand es unheimlich interessant die amerikanische Politik aus deren Sicht zu erleben und habe festgestellt, dass manches doch nicht ganz so ist, wie darüber z. B. in Europa berichtet wird. Bis jetzt konnte ich schon viele schöne Erfahrungen machen, tolle Erinnerungen sammeln und habe trotz Corona viele nette Menschen kennengelernt. Und dennoch gab es auch Momente, in denen ich mir gewünscht hätte, daheim in Deutschland zu sein. Es ist oft nicht sehr leicht sich in einem fremden Land mit fremden Menschen und einer fremden Kultur zurecht zu finden. Aber aus jeder Erfahrung, guter wie auch schlechter, kann man etwas lernen und dafür bin ich schon heute sehr dankbar. Momentan ist mein Aufenthalt noch nicht zu Ende und ich muss sagen, dass ich schon sehr gespannt bin, was die nächsten Wochen noch mit sich bringen. Letztendlich kann ich jedem, der sich überlegt einen Auslandsaufenthalt zu machen, nur raten: Mach es! Diese Chance gibt es wahrscheinlich nur einmal im Leben und die Erfahrungen und Erlebnisse werden für immer bleiben.
Laura Dierl
Meine ersten Monate in Schottland
Als ich mich letzten Sommer entschieden habe, ein Auslandsjahr in dem Städtchen Strathallan in Schottland zu verbringen, wusste ich genau, wie schön der weitläufige Park um die Schulanlage mit seinen fünf Boarding Häusern ist. Ich wusste auch, dass ich es im Vergleich zu meiner täglichen Routine in Deutschland sehr genießen würde, keine Busfahrten auf mich nehmen zu müssen, um in die Schule zu gehen.
Aber was mir damals noch nicht klar war, war, wie sehr ich die Mahlzeiten aus der Heimat vermissen würde und wie begeistert ich schon bald von einer ganz bestimmten neuen Sportart sein würde. Und dann gibt es da auch noch die spannende Geschichte mit der Schuluniform und auch das für Schottland doch so typische Wetter.
Da sich seit Ende September der Himmel hier in Strathallan meist eher in Grautönen zeigt, vermisste ich schon bald den meist strahlenden weiß-blauen bayerischen Himmel. Schottland ist aber nicht nur Grau wie sein Himmel: Schottland ist auch erfrischend Grün wie die vielen Bäume und das Heidekraut und Rot wie die Ziegelsteine, aus denen die meisten Häuser gebaut sind.
Wenn ich in der Früh um 7:20 Uhr aufstehe, dann ist es noch dunkel in meinem Zimmer im zweiten Stock des Ruthven Hauses (Ruthven ist ein altes schottisches Familiengeschlecht). Nach dem Frühstück im Internat ziehe ich meine Schuluniform an. Für Jungs heißt das: graue dicke Falthosen, schwarze Lederschuhe, weißes Hemd, dunkel blaues Sakko mit College-Wappen und gestreifte Krawatte. Nach jeder Unterrichtstunde schwärmen alle Schüler im Einheitslook in die Wege um die Häuser und begeben sich in den Raum, wo die nächste Unterrichtstunde staatfindet. Eine eigene Klasse, wie ich es aus Deutschland gewohnt bin, gibt es hier nicht. Der Stundenplan, den ich mir selbst zusammenstellen konnte, bestimmt mit welchen Schülern ich zusammenkomme.
Jeder Mittwoch ist bei uns ein besonderer Tag: Da trägt man einen Schottenrock, auch Kilt genannt! Den Stoff für meinen Kilt habe ich im November ausgesucht. Schon bald werde ich meinen ganz persönlichen Schottenrock bekommen. Dieser wurde, laut Aussage eines schottischen Freundes, früher in Kriegszeiten ohne Unterhose getragen.
Am Nachmittag finden jeweils noch zwei Unterrichtsstunden und verschiedene Trainingseinheiten statt. Zum Abendessen kommen alle noch einmal zusammen. Auch wenn das Essen nicht immer meinem Geschmack entspricht, so freue ich mich doch jeden Tag aufs Neue auf die lustigen und interessanten Gespräche mit meinen neuen Freunden.
Was mich aber auf jeden Fall bis jetzt in Schottland am meisten begeistert hat, ist die Sportart Rugby. Das bedeutet für mich Adrenalin pur. Man kann den Ball nur rückwärts passen und man muss so schnell laufen, wie es nur geht. Die gegnerische Mannschafft stellt sich in den Weg und versucht zu verhindern, dass man über die „Tryline” den Ball auf den Boden legt. Wenn man angreift sind vor allem Umsicht und Schnelligkeit notwendig. Wenn man verteidigt, muss man entschlossen agieren, da beim Tackeln ein Zögern umgehend bestraft wird. Man blockt die Beine des Gegners ab und bringt ihn so zu Fall. Die Zusammenstöße sind teilweise ziemlich hart und schmerzhaft. Ein Spieler in meinem Team hatte Pech und er hat sich bei einem Sturz das Schlüsselbein gebrochen.
Auf unsere Schule gehen etliche schottische Nationalspieler. Die sind groß wie Schränke. Einer von ihnen ist 1,90 groß und so breit wie zwei normale Menschen und dabei ist er erst 16 Jahre alt! Wenn Corona es zulässt, werde ich in den nächsten Monaten mit seiner Mannschaft trainieren dürfen.
Traurig, aber wahr: Dieser Bericht erreicht euch aus dem nicht europäischen Ausland.
Jacob Falcioni
Auslandsjahr im Homeschooling
Meine Koffer zu packen und die Welt zu sehen hat mir schon immer großen Spaß gemacht. Jedoch war ich lange nicht sicher, ob ich mich ein ganzes Jahr von meiner Heimat trennen kann. Deswegen habe ich beim Frankreich- und Amerika-Austauschprogramm unserer Schule mitgemacht. Dank dieser schönen Erlebnisse habe ich den Mut bekommen, mich für ein Auslandsjahr bei meinem Opa in Finnland zu bewerben. Obwohl vieles anders gekommen ist als geplant, bin ich doch froh diese große Entscheidung getroffen und umgesetzt zu haben. Wegen Corona hat sich mein Austauschjahr von zehn auf sechs Monate verkürzt und hat mit einer zwei-wöchigen Quarantäne begonnen.
Finnische Schüler ersparen sich glücklicherweise eine schwere Schultasche, da ihr Lehrmaterial größtenteils digital zur Verfügung steht. Somit lerne ich auch eine digitale Schulwelt kennen. Ich habe momentan die Fächer Finnisch, Englisch, Biologie, Gesundheitswesen und Kunst jeweils drei Doppelstunden pro Woche. Der Unterricht findet zurzeit über Google Meet statt und auch bei uns hängt es ab und zu mal. Die Video-Calls laufen ähnlich ab wie am Korbinian-Aigner-Gymnasium. Schnelles Internet ist seit 2009 in Finnland wortwörtlich ein Grundrecht, was den Online-Unterricht deutlich entspannter macht.
Im Finnisch-Unterricht haben wir tatsächlich noch ein gebundenes Schulbuch. Die Aufgaben dazu beantworten wir jedoch auf einer Plattform, auf das unsere Finnisch-Lehrerin Zugriff hat. Dadurch bekommen wir schnell ein persönliches Feedback.
Im Kunstunterricht haben wir diese Woche eine Landschaft mit zwei verschiedenen Techniken gemalt. Unsere Ergebnisse haben wir dann über Google Classroom an den Lehrer geschickt. Im einem Video-Call haben wir unsere Bilder mit den anderen geteilt. Im Englisch-Unterricht benutzen wir ein digitales Buch. Neben Gruppenarbeiten lesen wir selbständig Texte im Buch und bearbeiten dazu passende Aufgaben. Diese werden von der Website korrigiert und unsere Ergebnisse werden an den Lehrer geschickt. In dem Fach Gesundheitswesen funktionieren unsere Schulbücher ähnlich. Zu den Aufgaben und Texten werden aktuelle Zeitungs-Artikel, YouTube-Videos und pdf-Dokumente zur Verfügung gestellt. Derzeit sprechen wir über verschiedene Krankheiten und deren Ursachen.
Im Biologie-Unterricht diente die Küche von meinem Opa als Labor. Zuerst habe ich Käse aus Milch und Essig hergestellt. Den guten Tiroler Bergkäse habe ich dabei sehr vermisst, weil der Geruch und Geschmack meines Käses nicht mit diesem mithalten konnten.
In den Weihnachtsferien war ich mit meiner Familie in Lappland. Dort hatten wir eine unglaublich schöne Zeit. Wir waren viel langlaufen und die verschneiten Bäume neben der Strecke sahen wunderschön aus. Einige Rentiere konnten wir hautnah erleben. Wir haben mit einem Samen am Lagerfeuerplatz Würstchen gebraten und Tee getrunken. Er hat uns über das Leben der europäischen Ureinwohner in der heutigen Zeit erzählt. An einem anderen Tag sind wir zu einem kleinen Berg in der Nähe von unserer Ferienwohnung gelaufen. Dort konnte man wunderschöne Fotos vom Schnee und der Landschaft machen. In der Woche habe ich mich auch getraut, zwei Mal Eisbaden zu gehen und nach der Sauna einen Schneeengel zu machen. Wegen des bewölkten Wetters werden Polarlichter als großer Traum auf meiner Bucket-Liste für die Zukunft bleiben.
Anfang Januar hat es dann in Helsinki viel geschneit. Die pulverweiße Hauptstadt war traumhaft schön. Obwohl der Schnee geräumt wird, bleiben die Straßen tagelange verschneit. Das liegt daran, dass er bei -10 bis -20 Grad nicht schmilzt. Mitte Januar hat das Meer zu gefrieren begonnen. Aber weil es wieder wärmer wurde, war es bisher noch nicht möglich, es zu betreten. Mein Opa hat mir erzählt, dass man früher schon im Herbst mit dem Auto oder einem Traktor über das Eis fahren konnte. Wegen des Klimawandels ist das heutzutage nicht mehr so häufig möglich.
Ich wünsche mir sehr, dass es dieses Jahr noch lang genug -20 Grad haben wird. Auf dem Eis spazieren zu gehen würde nämlich einen großen Traum von mir erfüllen...
Laura Herzog