Informationen zur Beförderung

Generell sind alle Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort im Landkreis weiter als 3 Kilometer vom nächstgelegenen Gymnasium entfernt ist, berechtigt einen Antrag auf eine Fahrkarte zu stellen. Für Schülerinnen und Schüler, die den musischen Zweig besuchen, jedoch außerhalb des Landkreises wohnhaft sind, werden die Fahrkosten ebenfalls übernommen. Anträge dazu müssen an das jeweilige Landratsamt gestellt werden.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11, 12 und 13, die bisher eine Fahrkarte erhalten haben, sind ab dem Schuljahr 23/24 nur noch anspruchsberechtigt, wenn deren Eltern Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Sozialleistungen erhalten.

Der entsprechende Erfassungsbogen muss mit beschriftetem Foto bis 28.07.2025 bei uns im Sekretariat bzw. bis spätestens 25.08.2025 im Landratsamt Erding abgegeben werden. Dieser Bogen ist ab Juni 25 im Sekretariat erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag jährlich neu gestellt werden muss!

Nach dem 25.08.25 wird keine Fahrkarte mehr ausgestellt! Die Schülerinnen und Schüler müssen dann die Fahrkarten selbst bezahlen. Die Kosten hierfür können dann lediglich mittels Antrag (ebenfalls im Sekretariat erhältlich) am Schuljahresende vom Landratsamt Erding zurückerstattet werden.

Sollten Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch mehr auf eine Fahrkarte haben, kann ein 365-Euro-Ticket beantragt werden.

Verstärkerbusse

Vom Landkreis werden mehrere, nicht im Fahrplan veröffentliche Verstärkerbusse eingesetzt. Eine genaue Übersicht über die einzelnen Fahrpläne können Sie der nachfolgenden Datei entnehmen. Alle anderen Fahrpläne können Sie über folgenden Link einsehen: https://efa.mvv-muenchen.de